Anhörung zur Aktualisierung der MSRL-Überwachungsprogramme für die deutschen Meeresgewässer

Für die Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (Art. 17 (2) und Art. 11 MSRL) sind gemäß §§ 45j und 45f WHG die Überwachungsprogramme zur fortlaufenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Zustands der Meeresgewässer sowie zur regelmäßigen Bewertung und Aktualisierung der nach § 45e Satz 1 festgelegten Ziele alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.


Die Aktualisierung der Überwachungsprogramme ist bis zum 15. Oktober 2026 an die EU-Kommission zu berichten und liegt in einem zwischen dem Bund und den fünf Küstenländern abgestimmten Entwurf vor. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit im Rahmen der Anhörung gemäß § 45i WHG zur Verfügung gestellt.

Die Öffentlichkeit kann zum Entwurf

Bericht über die Überprüfung und Aktualisierung der Überwachungsprogramme (Meeresmonitoring) gemäß § 45f des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung von Artikel 11 der EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)"

 

vom 15. Oktober 2025 bis zum 14. April 2026, 24 Uhr

 

Stellung nehmen.

 

Gegenstand der schriftlichen Anhörung sind die folgenden Dokumente:

 

Zur weiteren Information dient das nationale Monitoring-Handbuch (https://mhb.meeresschutz.info), welches jedoch nicht Gegenstand der Anhörung ist.

Bitte benutzen Sie für Ihre Stellungnahme das folgende Formular und denken Sie daran, Ihre Kontaktdaten anzugeben. Ihre Angaben werden ausschließlich für die Bearbeitung der laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung intern unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz sind hier zu finden. Anonyme Zusendungen werden nicht berücksichtigt.

Bitte senden Sie das Formular mit Ihren Stellungnahmen

per E-Mail an

Geschaeftsstelle-Meeresschutz@mu.niedersachsen.de

 

oder als Brief an

Geschäftsstelle Meeresschutz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO)

Rothenburgsorter Marktplatz 1

20539 Hamburg

 

Nach Eingang Ihrer Stellungnahme erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Alle Stellungnahmen werden von Bund und Küstenländern bearbeitet und anonymisiert in einer Synopse zusammengefasst. Diese wird nach erfolgter Berichterstattung an die Europäische Kommission auf meeresschutz.info eingestellt.

Nach Ablauf der Anhörungsfrist wird diese Webseite abgeschaltet. Verspätete Eingänge werden nicht bearbeitet.