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Bergrecht und Meeresschutz] Wie werden Meeresschutzbelange nach EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie bei bergrechtlichen Vorhaben im Meer berücksichtigt? Dieser Frage geht ein Gutachten des Umweltbundesamtes nach (Gutachten). Eine ausführliche Analyse der Rechts- und Verwaltungsvorschriften untersucht die planerischen und normativen Anknüpfungspunkte für Meeresschutzbelange im Bergrecht. Qualitative Interviews unterstützen die Analyse mit Erfahrungen aus der Verwaltungspraxis. Das Gutachten leistet einen Beitrag zur Umsetzung des MSRL-Maßnahmenprogramms 2021-2027, das folgende Maßnahme vorsieht: „Prüfung der Konformität des Bergrechtsregimes und der Anforderungen der MSRL; ggf. Ableitung von Fach- und Handlungsvorschlägen (UZ4-06)“. |
Zwei Leitfäden zur kommunalen Müllreduzierung veröffentlicht] Im Rahmen der MSRL-Maßnahme UZ5-08 Reduzierung des Plastikaufkommens durch kommunale Vorgaben hat der BUND in Zusammenarbeit mit Kommunen, Umweltbehörden, Abfallwirtschaft sowie Umwelt- und kommunalen Verbänden zwei Leitfäden erstellt. Der „Best-Practice-Leitfaden“ stellt 120 bewährte Lösungen aus der kommunalen Praxis vor, z. B. zu Einweggeschirr, Zigarettenfilter oder Luftballons. Der Leitfaden zu „kommunalen Regelungsmöglichkeiten“ behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Möglichkeiten zur Müllreduzierung, z. B. zur Nutzung kommunaler Einrichtungen oder straßenrechtlichen Sondernutzungs-erlaubnissen. Beide Leitfäden sind als Empfehlungen der Arbeitsgruppe Landbasierte Einträge des Runden Tisches Meeresmüll erschienen. Zudem unterstützt der BUND die lokale Umsetzung dieser Leitfäden durch persönliche Beratung einzelner Kommunen über die Kontaktstelle „Knotenpunkt plastikfreie Küste“. |
Workshop zu Umschlagtechniken von Düngemitteln stattgefunden] |
Broschüre „Meeresschutz in Schleswig-Holstein“ veröffentlicht] Schleswig-Holstein hat die Broschüre „Meeresschutz in Schleswig-Holstein. Das Maßnahmenprogramm der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) 2022–2027 zum Schutz der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee“ veröffentlicht. Link: Broschüre |
Studie zur Bewertung der Umweltrisiken aus der Einleitung von Scrubber-Abwasser veröffentlicht] Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Zusammenarbeit mit anderen deutschen Bundesbehörden, Landesbehörden und Institutionen hat im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) die chemische Zusammensetzung und die ökotoxikologischen Effekte von Abwässern aus Schiffsabgasreinigungsanlagen, sogenannten Scrubbern, untersucht. Scrubber werden infolge der Umsetzung der Vorschriften der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) zur Reduzierung von Schwefeloxidemissionen auf etwa 25 % der weltweiten Handelsflotte (bezogen auf die Tragfähigkeit) eingesetzt. Dies ist als Alternative zu schwefelreduzierten, sauberen Kraftstoffen zulässig. Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass das Abwasser Schadstoffe, wie Schwermetalle und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, enthält. Seine Einleitung in die Meeresumwelt wird als bedenklich eingestuft und daher ein regionales Einleitverbot empfohlen. Mit dem im Februar 2023 veröffentlichten - Abschlussbericht des Projektes ImpEx („Environmental Impacts of Discharge Water from Exhaust Gas Cleaning Systems on Ships“) liegen wichtige Wissensgrundlagen für die weitere Umsetzung der MSRL-Maßnahme „Vorgaben zur Einleitung und Entsorgung von Abwässern aus Abgasreinigungsanlagen von Schiffen (UZ2-02)“ vor. |