Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO)
Die Aufgaben des Meeresschutzes betreffen in vielfältiger Weise den Bund und die Küstenländer. Nur in gemeinsamer Anstrengung können die Ziele des Meeresschutzes erreicht werden. In Deutschland wird die EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) daher vom Bund und den Küstenländern gemeinschaftlich im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) und ihrer Strukturen umgesetzt.
In der BLANO wird das Management des deutschen Teils der Nord- und Ostsee im nationalen und internationalen Rahmen abgestimmt und koordiniert.
Dazu gehören neben der Umsetzung der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)(Übergangs- und Küstengewässer), aber auch Angelegenheiten der regionalen Meeresschutzabkommen (OSPAR, HELCOM). Auch die gemeinsame Überwachung und Bewertung der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee (Bund-Länder-Messprogramm Meeresumwelt Nord- und Ostsee) ist Teil dieser Zusammenarbeit. Zudem werden weitere für den Meeresschutz relevante EU-Richtlinien wie z.B. die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutzrichtlinie (VRL) einbezogen.
In der BLANO sind die für den Meeresschutz zuständigen AbteilungsleiterInnen der Ministerien und Senatsverwaltungen vertreten. Als fachliches Gremium agiert der Koordinierungsrat (KORA), in welchem alle Vertragspartner mit je einem Mitglied vertreten sind. Zur Umsetzung der fachlichen Aufgaben arbeiten Experten der Länder und des Bundes in unterschiedlichen Querschnitts- und zahlreichen Fach-Arbeitsgruppen zusammen und werden von externen Experten, z.B. aus Forschungseinrichtungen, unterstützt.
Der Vorsitz der BLANO wechselt alle 2 Jahre zwischen dem Bund und den Küstenländern. Die BLANO wird durch eine gemeinsame Geschäftsstelle mit Standort Hamburg unterstützt. Weitere Grundlagen für die Zusammenarbeit in der BLANO sind in einer Verwaltungsvereinbarung und Geschäftsordnung festgelegt.
1 Der Bund ist vertreten durch die Ressorts Umwelt, Ernährung und Landwirtschaft und Verkehr. 2 Die Küstenländer sind Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.