MSRL Art. 8,9 und 10 - Zustandsbewertungen
Artikel 5 Absatz 2 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) sieht vor, dass zur Entwicklung nationaler Meeresstrategien in einem ersten Schritt der Zustand der Meeresgewässer bewertet (Art. 8 MSRL), der gute Umweltzustand beschrieben (Art. 9 MSRL) und Umweltziele festelegt (Art. 10 MSRL) werden (siehe entsprechende Verpflichtungen nach §§ 45c, 45d und 45e des Wasserhaushaltsgesetzes). Die Zustandsbewertung und die Festlegungen nach Art. 9 und 10 MSRL sind alle sechs Jahre zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Deutschland hat der EU-Kommission erstmals 2012 zur Umsetzung von Art. 8, 9 und 10 MSRL berichtet.
Deutschland hat 2024 planmäßig zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtline eine Aktualisierung der Zustandsbewertung von Nord- und Ostsee nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes vorgelegt. Diese werden Ende 2024 an die EU berichtet.
Im Rahmen der Umsetzung der MSRL sind die Bewertungen der deutschen Meeresgewässer sowie die Beschreibung des guten Umweltzustands und die Festlegung der Umweltziele von 2012/2018 aktualisiert worden. Dabei gingen die Entwürfe der Textberichte im Oktober 2023 in eine sechsmonatige schriftliche Anhörung.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefasst, die Auskunft über die Bearbeitung der Stellungnahmen gibt.
Synopse der Öffentlichkeitsbeteiligung - derzeit in Bearbeitung
Deutschland hat 2018 zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtline eine Aktualisierung der Anfangsbewertung von Nord- und Ostsee nach § 45c, der Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer nach § 45d und der Festlegung von Zielen nach § 45e des Wasserhaushaltsgesetzes vorgelegt und an die EU berichtet.
Hintergrunddokumente:
Anlage 1: Ergänzende nationale Indikatorblätter für die Nordsee
Anlage 2: Kurzfassung der OSPAR Indikatorblätter (OSPAR Intermediate Assessment 2017)
Die offiziell abgegebenen Webformulare (xml-Format) sind unter folgendem Link zu erreichen:
https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/msfd_art17/2018reporting/xmldata/envxlcruw/
Im Rahmen der Umsetzung der MSRL sind die im Jahre 2012 erstellten Anfangsbewertungen der deutschen Meeresgewässer, sowie die Beschreibung des guten Umweltzustands und die Festlegung der Umweltziele aktualisiert worden. Dabei gingen die Entwürfe von Zusammenfassungen der Zustandsbewertung (Art. 8 MSRL) im März 2018 in eine sechsmonatige schriftliche Anhörung.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefasst, die Auskunft über die Bearbeitung der Stellungnahmen gibt.
Zur Umsetzung der ersten vorbereitenden Schritte nach Artikel 5 Absatz 2 der MSRL hat Deutschland 2012 für jede Meeresregion eine Anfangsbewertung (Art. 8), eine Beschreibung des guten Umweltzustandes (Art. 9) und Umweltziele (Art. 10) fertiggestellt.
Die Berichte wurden entsprechend fertiggestellt und am 15. Oktober 2012 als Teil der nationalen Berichterstattung nach Art. 8(3), 9(3) und 10(3) MSRL an die EU Kommission übermittelt.
Im Rahmen des ersten Umsetzungsschritts der MSRL, gingen Entwürfe von Zusammenfassungen der deutschen Anfangsbewertung (Art. 8 MSRL), der Beschreibung des guten Umweltzustands (Art. 9 MSRL) und der Festlegung von Umweltzielen (Art. 10 MSRL) im Oktober 2011 in eine sechsmonatige schriftliche Anhörung.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefasst, die Auskunft über die Bearbeitung der Stellungnahmen gibt.
Die schriftliche Anhörung zur Umsetzung von Art. 8, 9 und 10 MSRL begann am 14. Oktober 2011 mit einer Auftaktveranstaltung in der Hamburger Handelskammer. Der plan der Veranstaltung, der verteilte Flyer und die Vorträge können hier als pdf-Dokumente heruntergeladen werden.
Allgemeine Einführung
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
Vortrag von Almut Kottwitz, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt und Klimaschutz
Vorstellung der wesentlichen Aspekte der Berichte gem. Art. 8
Anfangsbewertungen der Nord- und Ostsee
Vortrag von Oliver Rabe, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein
Vorstellung der wesentlichen Aspekte der Berichte gem. Art. 9
Vortrag von Ulrich Claussen, Umweltbundesamt
Vorstellung der wesentlichen Aspekte der Berichte gem. Art. 10
Vortrag von Dr. Jochen Krause, Bundesamt für Naturschutz