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MSRL Art. 11 Abs. 3 - Überwachungsprogramme - Berichterstattung und Aktualisierung

Die erste Berichterstattung zu den Überwachungs- bzw. Monitoringprogrammen gemäß Art. 11 MSRL erfolgte zum 15. Oktober 2014. Am 5. November gab es eine Nachmeldung, die Dokumente sind nachfolgend entsprechend gekennzeichnet.

Seit September 2015 liegt das überarbeitete nationale Monitoring-Handbuch vor, das um das MSRL-Monitoring erweitert wurde → Link zum Handbuch.

Die erste Aktualisierung zu den Überwachungs- bzw. Monitoringprogrammen gemäß Art. 17 Abs. 2c MSRL erfolgte zum 15. Oktober 2020.

 

Aktualisierung 2020
Textberichte an EU

Die MSRL schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten der EU-Kommission spätestens bis 15. Oktober 2020 über die Aktualisierung ihrer Überwachungsprogramme nach Art. 17 Abs. 2c MSRL berichten. Zu diesem Zweck erarbeiteten Bund und Küstenländer zwei Papierberichte mit den Titeln

Webformulare an EU

Für die Übermittlung der Monitoring-Strategien und -Programme wurden von der EU im Rahmen des Reportings Webformulare bereitgestellt. Die in diesen berichteten Informationen wurden an die EU als xml-Dokumente übermittelt:

Monitoring-Strategien xml-Original, html-Ansicht

Monitoring-Programme xml-Original, html-Ansicht

Oder sie sind unter https://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/msfd_art17/2020reporting/xmldata/envyawcwa/ abrufbar.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die xml-Inhalte nachfolgend getrennt nach Nord- und Ostsee und Monitoring-Strategie (inklusive Monitoring-Programme und nationale Messprogramme) als pdf-Dokumente zur Verfügung gestellt.

Öffentlichkeitsbeteiligung 15.10.19 bis 14.04.20

Im Rahmen der Umsetzung der MSRL sind die im Jahre 2014 erstellten Überwachungsprogramme aktualisiert worden. Dabei gingen die Entwürfe der Textberichte im Oktober 2019 in eine sechsmonatige schriftliche Anhörung.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefasst, die Auskunft über die Bearbeitung der Stellungnahmen gibt.

Aktualisierung Synopse Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Inhalte der EU-Webformulare zu den Monitoring-Strategien und -Programmen waren nicht Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung, da sowohl die Spezifikationen an den Formularen seitens EU als auch deren fachliche Befüllung durch deutsche Experten noch über den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus durchgeführt wurden.

Berichterstattung 2014
Papierberichte an EU
Webformulare an EU

MSRL-Monitoringprogramme, Stand 5.11.2024

MSRL Monitoringprogramme Nordsee

MSRL Monitoringprogramme Ostsee

MSRL-Subprogramme

Die folgenden ZIP-Archive enthalten die PDF-Versionen der an die EU-Kommission übermittelten Subprogramme.

Subprogramme Nordsee

Subprogramme Ostsee

Übersicht Struktur MSRL-Monitoring

Eine interaktive Übersicht vom Monitoringprogramm bis zum nationalen Indikator findet sich auf der folgenden Seite:

Hintergrundinformationen

Messprogramme, als Hintergrundinformation an EU übermittelt

Messprogramme Nordsee

Messprogramme Ostsee

Originalansicht des deutschen Berichts auf der EU-Webseite

http://cdr.eionet.europa.eu/de/eu/msfd_mp

Überblick Art.11-Berichte aller Mitgliedstaaten

http://rod.eionet.europa.eu/obligations/611/deliveries

Stellungnahmen zum Entwurf der Überwachungsprogramme

Die MSRL schreibt vor, dass die Mitgliedstaaten der EU-Kommission spätestens bis 15. Oktober 2014 über ihre Überwachungsprogramme nach Art. 11 MSRL berichten. Zu diesem Zweck erarbeiteten Bund und Küstenländer einen Papierbericht mit dem Titel "Überwachungsprogramme gemäß § 45 f Abs. 1 WHG zur Umsetzung von Art. 11 MSRL : Teil A – Rahmenkonzept".
Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, vom 15.10.2013 bis 14.04.2014 schriftlich zum Entwurf Stellung zu nehmen (sechs Monate gemäß § 45 f Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz, WHG).
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefasst, die Auskunft über die Bearbeitung der Stellungnahmen gibt (sie kann untenstehend heruntergeladen werden). Die fertiggestellten nationalen Berichte sind unter dem Menüpunkt "Papierberichte an EU" eingestellt.
Die Inhalte der EU-Webformulare zu den Monitoring- und Subprogrammen waren nicht Bestandteil der Öffentlichkeitsbeteiligung, da sowohl die Spezifikationen an den Formularen seitens EU als auch deren fachliche Befüllung durch deutsche Experten noch über den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung hinaus durchgeführt wurden.

Auftaktveranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Die schriftliche Anhörung zur Umsetzung von Art. 11 MSRL begann am 15. Oktober 2013 mit einer Auftaktveranstaltung im Altonaer Museum in Hamburg. Der Ablaufplan und die Vorträge der Veranstaltung können hier heruntergeladen werden.