MSRL Art. 13 Abs. 9 - Maßnahmenprogramme - Be­richt­er­stat­tung und Ak­tua­li­sie­rung

Umsetzung des MSRL-Maßnahmenprogramms

Das MSRL-Maßnahmenprogramm für Nord- und Ostsee enthält neben einer Vielzahl von Maßnahmen zur Umsetzung anderer Umweltgesetze und Politiken derzeit 50 Maßnahmen, die die BLANO ergänzend spezifisch für die Zielerreichung nach MSRL aufgesetzt hat. Nachstehende Aufstellung gibt einen Überblick über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen.

Die BLANO verfolgt den Fortschritt der Umsetzung und aktualisiert die Information einmal jährlich. Jede Maßnahme ist mit ihrem Kennblatt verlinkt, das in Ebene 3 detailliert die geplanten Umsetzungsaktivitäten und ihren Fortschritt dokumentiert. Der Fortschritt bemisst sich im Verhältnis zur Maßnahmenbeschreibung und -planung, die das Kennblatt in Ebene 1 und 2 zum Zeitpunkt der Meldung an die EU-Kommission dokumentiert.

 

 

Weitere Informationen zum Thema


 

Aktueller Umsetzungsstand der MSRL-Maßnahmen
Maßnahmen für Umweltzielbereich 1: Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Eutrophierung
Nummer Maßnahmenkennblatt Umsetzungsstand Gesamtmaßnahme Umsetzungsstand der Aktivitäten Geplantes Endjahr (Stand 2022) Aktuell geplantes Endjahr Verzögerung der Umsetzung Begründung für Verzögerung
UZ1-01
Umgesetzt
umgesetzt: 2
2022
2023 umgesetzt
3 Jahre
Pandemie
UZ1-02
Begonnen
umgesetzt: 3
begonnen: 2
nicht begonnen: 4
2050
2050
keine
UZ1-03
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 6
2027
2027
6 Jahre
Technische Umsetzung
UZ1-04
Umgesetzt
umgesetzt: 1
2021
2021 umgesetzt
keine
UZ1-05
Begonnen
umgesetzt: 2
begonnen: 1
nicht begonnen: 1
2023
2027
4 Jahre
Technische Umsetzung
UZ1-06
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 1
nicht begonnen: 1
2024
2028
4 Jahre
Technische Umsetzung
UZ1-07
Begonnen
begonnen : 1
nicht begonnen: 3
2027
2027
keine
Daten und Information
UZ1-08
Begonnen
begonnen: 1
nicht begonnen: 2
2027
2027
keine
UZ1-09
Begonnen
umgesetzt: 3
begonnen: 1
nicht begonnen: 1
2027
2027
keine
UZ1-10
Begonnen
begonnen: 3
2027
2027
keine
Maßnahmen für Umweltzielbereich 2: Meere ohne Verschmutzung durch Schadstoffe
Nummer Maßnahmenkennblatt Umsetzungsstand Gesamtmaßnahme Umsetzungsstand der Aktivitäten Geplantes Endjahr (Stand 2022) Aktuell geplantes Endjahr Verzögerung der Umsetzung Begründung für Verzögerung
UZ2-01
Begonnen
umgesetzt: 4
begonnen: 2
nicht begonnen: 3
2027
2027
keine
Daten und Information, Umsetzungsmechanismen EU
UZ2-02
Begonnen
umgesetzt: 4
begonnen : 4
2027
2027
6 Jahre
EU- und IMO-Mechanismen, politische Abstimmungen
UZ2-03
Begonnen
umgesetzt: 13
begonnen: 3
nicht begonnen: 1
2023
2027
5 Jahre
Technische Umsetzung
UZ2-04
Begonnen
umgesetzt: 2
begonnen: 6
2027
2027
keine
UZ2-05
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 1
nicht begonnen: 1
2022
2027
5 Jahre
UZ2-06
Begonnen
umgesetzt: 1
nicht begonnen: 2
2022
2027
5 Jahre
UZ2-07
Begonnen
umgesetzt: 3
begonnen: 1
2024
2027
3 Jahre
Daten und Information
UZ2-08
Umgesetzt
umgesetzt: 1
2024
2024 umgesetzt
keine
UZ2-09
Begonnen
umgesetzt: 3
begonnen: 2
2023
2027
4 Jahre
IMO-Mechanismen
UZ2-10
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 1
2023
2025
2 Jahre
Finanzierung
Maßnahmen für Umweltzielbereich 3: Meere ohne Beeinträchtigung der marinen Arten und Lebensräume durch die Auswirkungen menschlicher Aktivitäten
Nummer Maßnahmenkennblatt Umsetzungsstand Gesamtmaßnahme Umsetzungsstand der Aktivitäten Geplantes Endjahr (Stand 2022) Aktuell geplantes Endjahr Verzögerung der Umsetzung Begründung für Verzögerung
UZ3-01
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 2
2024
2030
6 Jahre
Umsetzungsmechanismus - national
UZ3-02
Begonnen
begonnen: 3
2027
2027
5 Jahre
Umsetzungsmechanismus - national
UZ3-03
Begonnen
umgesetzt: 4
begonnen: 2
nicht begonnen: 2
2027
2027
keine
Umsetzungsmechanismus - national
UZ3-04
Begonnen
begonnen: 1
nicht begonnen: 3
2027
2027
keine
Finanzierung
UZ3-05
Begonnen
begonnen: 3
2027
2027
keine
UZ3-06
Begonnen
umgesetzt: 5
begonnen: 2
nicht begonnen: 1
2027
2027
keine
UZ3-07
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 2
2025
2026
1 Jahr
Krankheitsstand Auftragnehmer
Maßnahmen für Umweltzielbereich 4: Meere mit nachhaltig und schonend genutzten Ressourcen
Nummer Maßnahmenkennblatt Umsetzungsstand Gesamtmaßnahme Umsetzungsstand der Aktivitäten Geplantes Endjahr (Stand 2022) Aktuell geplantes Endjahr Verzögerung der Umsetzung Begründung für Verzögerung
UZ4-01
Begonnen
umgesetzt: 7
begonnen: 2
2023
2027
4 Jahre
Finanzierung
UZ4-02
Begonnen
umgesetzt: 2
begonnen: 5
nicht begonnen: 1
2027
2027
5 Jahre
Umsetzungsmechanismus - EU
UZ4-03
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 1
2023
2028
6 Jahre
Finanzierung
UZ4-04
Begonnen
umgesetzt: 2
begonnen: 2
nicht begonnen: 1
2025
2027
2 Jahre
UZ4-05
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 2
2023
2027
4 Jahre
Kapazität (Zeit-/Personalmangel)
UZ4-06
Begonnen
umgesetzt: 2
begonnen: 1
nicht begonnen: 1
2024
2025
1 Jahr
Technische Umsetzung
Maßnahmen für Umweltzielbereich 5: Meere ohne Belastung durch Abfall
Nummer Maßnahmenkennblatt Umsetzungsstand Gesamtmaßnahme Umsetzungsstand der Aktivitäten Geplantes Endjahr (Stand 2022) Aktuell geplantes Endjahr Verzögerung der Umsetzung Begründung für Verzögerung
UZ5-01
Umgesetzt
umgesetzt: 3
2024
2024 umgesetzt
keine
UZ5-02
Umgesetzt
umgesetzt: 2
2030
2024 umgesetzt
keine
UZ5-04
Umgesetzt
umgesetzt: 3
2030
2024 umgesetzt
keine
UZ5-05
Begonnen
umgesetzt: 10
begonnen: 6
nicht begonnen: 2
2027
2030
6 Jahre
Finanzierung
UZ5-06
Umgesetzt
umgesetzt: 2
2024
2024 umgesetzt
keine
UZ5-07
Begonnen
umgesetzt: 5
nicht begonnen: 1
2027
2027
keine
UZ5-08
Begonnen
umgesetzt: 2
begonnen: 1
2027
2027
keine
UZ5-10
Begonnen
umgesetzt: 2
begonnen: 1
nicht begonnen: 1
2030
2030
keine
UZ5-11
Umgesetzt
umgesetzt: 8
2030
2024 umgesetzt
keine
Maßnahmen für Umweltzielbereich 6: Meere ohne Beeinträchtigung durch anthropogene Energieeinträge
Nummer Maßnahmenkennblatt Umsetzungsstand Gesamtmaßnahme Umsetzungsstand der Aktivitäten Geplantes Endjahr (Stand 2022) Aktuell geplantes Endjahr Verzögerung der Umsetzung Begründung für Verzögerung
UZ6-01
Begonnen
begonnen: 1
nicht begonnen: 1
2024
2027
3 Jahre
Umsetzungsmechanismus - EU
UZ6-02
Begonnen
begonnen : 2
2024
2025
1 Jahr
Umsetzungsmechanismus national und regional; Finanzierung; Technische Umsetzung
UZ6-03
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 1
2024
2027
6 Jahre
Technische Umsetzung
UZ6-04
Begonnen
begonnen: 4
nicht begonnen: 2
2024
2027
3 Jahre
Daten und Informationen
UZ6-05
Umgesetzt
umgesetzt: 1
2027
2022 umgesetzt
2 Jahre
Technische Umsetzung
UZ6-06
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 1
nicht begonnen: 1
2026
2026
5 Jahre
Umsetzungsmechanismus - national
Maßnahmen für Umweltzielbereich 7: Meere mit natürlicher hydromorphologischer Charakteristik
Nummer Maßnahmenkennblatt Umsetzungsstand Gesamtmaßnahme Umsetzungsstand der Aktivitäten Geplantes Endjahr (Stand 2022) Aktuell geplantes Endjahr Verzögerung der Umsetzung Begründung für Verzögerung
UZ7-01
Begonnen
umgesetzt: 1
begonnen: 1
nicht begonnen: 1
2024
2026
5 Jahre
Finanzierung, Krankenstand
UZ7-02
Begonnen
begonnen: 3
2050
2050
keine

Anmerkung: In Spalte 4 sind die derzeit geplanten Aktivitäten einer Maßnahme aufgeführt. Da diese unterschiedlich komplex sind, ist die Anzahl ihrer Umsetzung für den Durchführungsstand der gesamten Maßnahme mit Vorsicht zu interpretieren. Die Umsetzung einer Aktivität (z. B. ein F&E zur Planung und Vorbereitung einer Maßnahme) bedeutet nicht automatisch, dass die Umsetzung der Maßnahme im Sinne der EU-Definition begonnen hat.

Stand der Kennblätter: 30.06.2022 Kennblattebene 1 und 2, 01.02.2025 Kennblattebene 3

Berichterstattung und Aktualisierung
Zwischenbericht Umsetzung 2025
Aktualisierung 2022
Berichts- und Bezugsdokumente

- Hauptbericht und Anlagen

- Weitere Berichtsdokumente

- Elektronische Berichterstattung an die EU (E-Report)

Die elektronische Berichterstattung (E-Report, excelbasiert) sowie die Berichts- und Bezugsdokumente wurden über die Berichtsplattform Reportnet 3 and die EU übermittelt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die Inhalte der elektronischen Berichterstattung nachfolgend als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt:

  Englische Zusammenfassung / English Summary

- Bezugsdokumente für EU-Berichte

Strategische Umweltprüfung
Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aktualisierung des MSRL-Maßnahmenprogramms ging vom 01. Juli bis zum 31. Dezember 2021. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefaßt. Diese gibt Auskunft über die Bearbeitung der einzelnen Stellungnahmen.

Korrigendum: Eingabe Nr.242 eingefügt

Zwischenbericht Umsetzung 2018
Berichterstattung 2016
Programme of Measures - English Summary
Textberichte an die EU

Die erste Berichterstattung zu den Maßnahmenprogrammen gemäß MSRL Art. 13 erfolgte zum 31. März 2016. Hierzu wurden der EU-Kommission folgende Berichte

und Hintergrunddokumente

übermittelt.

Die gemeinsamen Dokumentationen der OSPAR- und HELCOM-Vertragsstaaten zur regionalen Koordinierung der Maßnahmenprogramme in den Meeresregionen ist erreichbar unter:

Zur Originalansicht des deutschen Berichts auf der EU-Kommission-Webseite führt der Link:

Webformulare an die EU

Die offiziell abgegebenen Webformulare (xml-Format) sind unter folgenden Links:

zu erreichen. Besser lesbar sind stattdessen die hier bereitgestellten pdf-Dokumente.

Strategische Umweltprüfung

Zum Abschluss der strategischen Umweltprüfung gehört nach § 14l Abs. 2 UVPG zur Bekanntgabe des Maßnahmenprogramms die folgende zusammenfassende Umwelterklärung und Aufstellung von Überwachungsmaßnahmen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Die MSRL schreibt vor, dass die Mit­glied­staa­ten der EU-Kom­mis­si­on spä­tes­tens bis 31. März 2016 über ihre Maß­nah­men­pro­gram­me nach Art. 13 MSRL berichten. Zu diesem Zweck er­ar­bei­te­ten Bund und Küs­ten­län­der das "MSRL-Maß­nah­men­pro­gramm zum Meeresschutz der deutschen Nord- und Ostsee - Bericht gemäß § 45h Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes".

Die Öffentlichkeit hatte vom 01.04. bis 30.09.2015 Gelegenheit, zum damaligen Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen (sechs Monate Laufzeit gemäß § 45 f Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz, WHG). Die eingegangenen Stellungnahmen wurden von Bund und Ländern bearbeitet und zu einer Synopse zusammengefasst. Sie gibt in anonymisierter Form Auskunft über die Berücksichtigung

Schutzgebietsmeldung 2013

Nach Art. 13 Abs. 4 MSRL enthalten die zu erstellenden Maßnahmenprogramme unter anderem räumliche Schutzmaßnahmen, die zu kohärenten und repräsentativen Netzwerken geschützter Meeresgebiete beitragen, die die Vielfalt der einzelnen Ökosysteme angemessen abdecken, wie besondere Schutzgebiete im Sinne der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH 92/43/EWG) und Schutzgebiete im Sinne der Vogelschutzrichtlinie (VRL 2009/147/EG) und geschützte Meeresgebiete, die von der Gemeinschaft oder den betroffenen Mitgliedstaaten im Rahmen internationaler oder regionaler Übereinkommen, denen sie als Vertragspartei angehören, vereinbart wurden.

 

Nach Art. 13 Abs. 6 MSRL veröffentlichen die Mitgliedstaaten bis spätestens 2013 für jede Meeresregion bzw. -unterregion die einschlägigen Informationen zu den in den Absätzen 4 und 5 des Art. 13 MSRL genannten Gebieten.